Ein Mann füllt einen Antrag auf einem Tablet aus.
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Kommunales, Digitalisierung

Weniger digitales Klein-Klein, mehr Service für Bürgerinnen und Bürger

Onlinezugangsgesetz und Portalverbund.NRW

Digital denken heißt vernetzt zu handeln. Daher soll das Onlinezugangsgesetz (OZG) einen bundesweit einheitlichen Zugang zu digitalen Dienstleistungen aller öffentlichen Verwaltungen schaffen.

  • Behörden
  • Unternehmen und Verbände
  • Privatpersonen

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem sogenannten Portalverbund zu verknüpfen. Die Nutzerorientierung hat bei der OZG-Umsetzung oberste Priorität. Das heißt, alle Digitalisierungsprozesse sind an den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ausgerichtet.

OZG-Grundlagen: Umsetzungskatalog,
Themenfelder, Portalverbund

Um sicherzustellen, dass bundesweit ein gemeinsames Verständnis der umzusetzenden Verwaltungsleistungen besteht, hat der Bund den sogenannten OZG-Umsetzungskatalog erstellt. In diesem werden derzeit 582 Leistungen in 35 Lebens- und 17 Unternehmenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugewiesen – zum Beispiel „Familie & Kind“ oder „Unternehmensführung & -entwicklung“.

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland mit zwei Themenfeld-Federführungen. Dies betrifft die Themenfelder „Arbeit und Ruhestand“ sowie „Engagement und Hobby“. NRW ist außerdem im Themenfeld „Unternehmensführung und -entwicklung“ Co-Federführer.

Seit Frühjahr 2021 sind alle vom Land geplanten zentralen Portale, über welche die digitalen Verwaltungsleistungen erschlossen werden sollen, aktiv: das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW), das Serviceportal.NRW und das Kommunalportal.NRW. Diese Portale sind über die Verwaltungssuchmaschine.NRW mit allen anderen Fach- und Themenportalen des Landes zu einem Portalverbund verknüpft.

Die Verwaltungssuchmaschine wurde gemeinsam von Land und Kommunen konzipiert. Sie ist darauf spezialisiert, Angebote der öffentlichen Hand zu erfassen. Der Portalverbund stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer immer Zugang zu den gewünschten elektronischen Verwaltungsleistungen finden – egal von welcher Plattform aus sie starten.

Digitale Verwaltungsangebote werden bevorzugt nach dem „Einer für Alle“-Prinzip  angeboten. "Einer für Alle" bedeutet, dass ein Land oder eine Allianz aus mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können.

Informationen zum „Einer für Alle“-Prinzip wie die EfA-Mindestanforderungen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

Über das "Einer für Alle"-Prinzip informieren

Zur Umsetzung von Onlinediensten in NRW hat die „AG Technik“, an der insbesondere Vertreter der IT-Dienstleister von Land und Kommunen beteiligt sind, Vorgaben und Konzepte erarbeiten. Die Ergebnisse der AG Technik finden Sie unten in den weiterführenden Links und Downloads hier auf dieser Seite.

Die OZG-Plattformen des
Landes Nordrhein-Westfalen

Über die zentrale Plattform Serviceportal.NRW können Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks alle online verfügbaren Verwaltungsdienstleistungen von Bund, Ländern und Kommunen erreichen. Die Plattform präsentiert Informationen zu der gesuchten Leistung und verweist auf das relevante Formular oder den zugehörigen Online-Dienst.

Die nordrhein-westfälischen Kommunen können das vom Land bereitgestellte Kommunalportal.NRW nutzen, um ihre Verwaltungsleistungen nach Maßgabe des Onlinezugangsgesetzes elektronisch anzubieten. Das Kommunalportal.NRW wird zur Nutzung vorgeschlagen und ist insofern für die Kommunen nicht verpflichtend, allerdings aktuell kostenfrei.

Das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (WSP.NRW) ist das zentrale digitale Zugangstor für die Wirtschaft in NRW zu Verwaltungsleistungen. Nutzerinnen und Nutzer können mit den zuständigen Stellen unmittelbar und medienbruchfrei kommunizieren und werden bei der Auswahl der relevanten Verwaltungsleistungen, aber auch in den Online-Diensten durch den Einsatz künstlicher Intelligenz unterstützt.

Digital ausweisen

Seit Januar 2023 hat sich Nordrhein-Westfalen an das Nutzerkonto des Bundes (BundID) angeschlossen. Mit einem Konto bei „Nutzerkonto Bund“ können Bürgerinnen und Bürger übergreifend Leistungen der Kommunen in Nordrhein-Westfalen, des Landes und des Bundes sowie der Behörden außerhalb von Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Damit setzt Nordrhein-Westfalen bereits jetzt um, was mit der laufenden Reform des Onlinezugangsgesetzes angestrebt wird. Erhebliche Vereinfachungen ergeben sich zudem dadurch, dass mit dem Nutzerkonto des Bundes auch die Möglichkeit für die Behörden besteht, Bescheide und Schreiben der Verwaltungen rechtssicher elektronisch zu übermitteln. Das beschleunigt die Prozesse und bringt für alle Beteiligten einen echten Mehrwert.

Aktuell können sich die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich noch über das Servicekonto.NRW für alle Online-Anwendungen des Landes und der Kommunen in Nordrhein-Westfalen online ausweisen.

Für Unternehmen steht auch das bundesweit einheitliche Unternehmenskonto „Mein Unternehmenskonto“ auf Basis von ELSTER für die Authentifizierung zur Verfügung. Durch die eingebundene elektronische Bezahlmöglichkeit und den vorgesehenen Rückkanal sind Verwaltungsverfahren somit vom Antrag bis hin zur abschließenden Entscheidung elektronisch und medienbruchfrei abgebildet.

Single-Digital-Gateway-Verordnung

Die Single-Digital-Gateway-Verordnung (SDG-VO, EU-VO 2018/17241) soll den Verwaltungsaufwand im europäischen Binnenmarkt reduzieren und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen den Zugang zu Verfahren und diesbezüglichen Informationen erleichtern. Die SDG-relevanten Verfahren sind den Anhängen I und II der o.g. Verordnung zu entnehmen. Die Verantwortlichkeit zur Umsetzung dieser Anforderungen finden sich auf der jeweiligen Vollzugsebene des betroffenen Verfahrens.

An zuständige Behörden werden zum einen bestimmte Anforderungen zur Informationsbereitstellung gestellt. Im Kern ist das die Bereitstellung von Zuständigkeitsinformationen über das jeweilige Landesredaktionssystem und FIM-Leistungsbeschreibungen (Ressortebene). Bei der Umsetzung bestimmter Leistungen werden außerdem besondere Anforderungen an die Verfahren gestellt. Informationen hierzu sind der Verordnung zu entnehmen. Wenn Sie Fragen haben, stellen Sie diese bitte per E-Mail über den nachfolgenden Button:

sdg[at]digitales.nrw.de (Frage zur Verordnung stellen)

Von der SDG-Verordnung betroffene Verfahren sind u.a. dazu verpflichtet, Feedback von Nutzerinnen und Nutzern zu erfassen und an die EU zu übermitteln. Hierzu stellt das Bundesministerium des Inneren und für Heimat mit der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) ein zentrales Tool zur Verfügung, welches auch in Nordrhein-Westfalen kostenfrei zur Nutzung bereitsteht. Informationen finden Sie über nachfolgende Links.

Infos aus dem OZG-Leitfaden SDG2-relevante Verfahren Infos zur NFK

Um einen eigenen Mandanten der NFK einzurichten, kontaktieren Sie sdg[at]digitales.nrw.de.

Bitte beachten Sie die Inhalte der „Kooperationsvereinbarung über die Mitnutzung der Nationalen Feedback-Komponente (NFK) durch Nordrhein-Westfalen“. Diese stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage an sdg[at]digitales.nrw.de zur Verfügung.

Zur Erfüllung der Informationssicherheitsanforderungen (§5 der o.g. Vereinbarung) seitens der nutzenden Stellen sind die Nutzungsbedingungen des Bundes umzusetzen – dafür sind das Land NRW und die Kommunen, jeweils in eigener Zuständigkeit, verantwortlich. Für die mittelbare Landesverwaltung liegen die Vereinbarung und Beauftragung zur Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen in der Verantwortung der zuständigen Ressorts. Es wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz der NFK keine Datenschutzerklärung mitliefert.

Berücksichtigen Sie als nutzende Stelle, dass Verbesserungs- und Optimierungspotentiale, Meldungen über Störungen, Serviceanfragen inklusive Sicherheitsvorfällen, Datenschutzverletzungen, erkannte Sicherheitslücken oder sonstige Fehlfunktionen gebündelt über über sdg[at]digitales.nrw.de an den Bund zu melden sind.

Umfangreiche Informationen zur SDG-Verordnung finden Sie über den nachfolgenden Link: 

Informationen zur SDG-Verordnung

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